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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 19.06.2003, Aktenzeichen: 4 U 2/03 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 U 2/03

Urteil vom 19.06.2003


Leitsatz:1. Ist entgegen § 279 Abs. 3, § 285 Abs. 1 ZPO nach der Beweisaufnahme über deren Ergebnis nicht verhandelt worden, muss das Gericht die mündliche Verhandlung nach § 156 ZPO wieder eröffnen, wenn eine Partei nachträglich neues Vorbringen einführt, mag das auch durch einen nicht nachgelassenen Schriftsatz geschehen.

2. Bei einem Haus des Baujahrs 1936, dessen Dach in Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung mit Verstrich errichtet ist, muss der Käufer damit rechnen, dass bei starkem Wind Flugschnee auf den Dachboden gelangen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Käufer auf teilweise schadhaften Verstrich und auf eine fehlende Wärmedämmung des Daches hingewiesen worden ist.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 156, BGB § 463 a. F.,
Stichworte:Grundstückskaufverträge,
Verfahrensgang:LG Verden 5 O 169/02 vom 12.11.2002

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