JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 19.03.2008, Aktenzeichen: 3 U 242/07
| Leitsatz: | Die dreijährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB beginnt in dem Fall, das ein Rechtsanwalt pflichtwidrig Klage erhebt, bevor die Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage erteilt, nicht zwangsläufig mit Eingang der Klage bei Gericht zu laufen. Ihr Beginn hängt vielmehr von dem Zeitpunkt der Schadensentstehung ab. Der Schaden tritt aber bei einer im Übrigen nicht von vornherein aussichtlosen Klage regelmäßig frühestens dann ein, wenn sich der Verlust des Prozesses konkret abzeichnet. |
| Rechtsgebiete: | BGB, VVG |
| Vorschriften: | BGB § 195, BGB § 199, BGB § 280 Abs. 1, VVG § 12 Abs. 3, |
| Stichworte: | Pflicht zur Einholung einer Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung, Unterbrechung der Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 VVG, Verjährung von Regressansprüchen, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover, 20 O 88/07 vom 17.09.2007 |
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