JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 19.01.2005, Aktenzeichen: 4 U 159/04
| Leitsatz: | 1. Die Frage der Vergleichbarkeit einer vom Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Tätigkeit mit dem ursprünglich ausgeübten Beruf kann nicht allein aufgrund der Frage beantwortet werden, ob das monatliche Einkommen des Versicherten nach Aufnahme der "Verweisungstätigkeit" annähernd gleich hoch ist, wie der vor Eintritt des Versicherungsfalls erzielte Verdienst. 2. Zwar ist grundsätzlich auch eine Verweisung eines zuvor Selbständigen auf eine abhängige Beschäftigung möglich; die Tätigkeit eines selbständigen Handwerksmeisters, der jegliche Dispositionen eigenverantwortlich getroffen hat, ist mit der eines weisungsgebunden beschäftigten Hausmeisters aber nicht zu vergleichen. |
| Rechtsgebiete: | BUZBB |
| Vorschriften: | BUZBB § 1 Nr. 2, BUZBB § 2 Nr. 1, BUZBB § 2 Nr. 2, |
| Stichworte: | Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Verweisungstätigkeit, Vergleichbarkeit einer Hausmeistertätigkeit, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 4 O 371/03 vom 25.06.2004 |
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