JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 18.05.2006, Aktenzeichen: 13 U 120/03
| Leitsatz: | Zur Frage des Kontoinhabers bei einem Girokonto, auf dem der Zahlungsverkehr eines Unternehmens abgewickelt wird, wenn das Konto durch einen Mitarbeiter des Unternehmens auf seinen Namen unter der Anschrift des Unternehmens eingerichtet worden ist. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Mitarbeiter, auf dessen Namen ein solches Konto geführt worden ist, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens verpflichtet ist, die auf dem Konto gutgeschriebenen Beträge an den Insolvenzverwalter herauszugeben. |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Vorschriften: | BGB § 675, InsO § 143 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Kontoinhaber, Girokonto, Insolvenzverfahren, |
| Verfahrensgang: | LG Lüneburg 4 O 160/02 vom 04.07.2003 |
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