( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 17.01.2008, Aktenzeichen: 13 U 56/07 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 U 56/07

Urteil vom 17.01.2008


Leitsatz:1. Bei einer auf Duldung der Zwangsvollsteckung gerichteten Klage nach dem AnfG ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand nicht gegeben.

2. Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat bei Anfechtungen nach dem AnfG nur dann eine Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt. Bei der Ermittlung des erzielbaren Werts kommt es darauf an, welchen Erlös der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger im günstigen, aber realistischen Fall hätte erzielen können. Der ggf. vorzunehmende Abschlag auf den Verkehrswert ist daher regelmäßig nicht entsprechend dem Durchschnittsergebnis der Versteigerungsverfahren vorzunehmen.
Rechtsgebiete:ZPO, AnfG
Vorschriften:ZPO § 24, AnfG § 1, AnfG § 3,
Verfahrensgang:LG Stade, 2 O 508/06 vom 16.02.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Urteil vom 17.01.2008, Aktenzeichen: 13 U 56/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-celle/olg-celle-urteil-vom-17-01-2008-az-13-u-5607

"OLG-CELLE - 17.01.2008, 13 U 56/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN