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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 16.07.2008, Aktenzeichen: 14 U 64/08 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 14 U 64/08

Urteil vom 16.07.2008


Leitsatz:1. Die rechtliche Wirkung eines Schreibens eines Haftpflichtversicherers hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG ist für den Fall, dass das Schreiben unterschiedliche Streitgegenstände zum Inhalt hat, in Bezug auf diese einzelnen Streitgegenstände differenziert zu betrachten.

2. Für den Beginn der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs kommt es entscheidend auf die Sicht medizinischer Fachkreise an, nicht auf den Kenntnisstand des Verletzten selbst.
Rechtsgebiete:PflVG
Vorschriften:PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3,
Stichworte:Verjährungshemmung, Erklärung des Versicherers,
Verfahrensgang:LG Hannover, 8 O 229/07 vom 07.02.2008

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