JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 16.05.2002, Aktenzeichen: 11 U 240/01
| Leitsatz: | Es gereicht einem Doppelmakler nicht zur Pflichtverletzung gegenüber dem Erwerber einer Immobilie, wenn er zuvor eine Grundstücksbewertung für die Verkäuferseite angefertigt hat, die fälschlich einen Bodenwert enthält, obwohl das Grundstück nur in Erbpacht überlassen ist, wenn er diese fehlerhafte Grundstücksbewertung nicht ungefragt an die Erwerber weiterleitet. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erwerber vor dem Beurkundungstermin Kenntnis davon erhalten, dass es um ein Erbpachtgrundstück geht und die fehlerhafte Immobilienbewertung beim Erwerb nicht kannten. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 652, |
| Verfahrensgang: | LG Hildesheim 4 O 113/01 |
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