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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 15.12.2005, Aktenzeichen: 11 U 107/05 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 11 U 107/05

Urteil vom 15.12.2005


Leitsatz:Der Leiter einer Struktur eines Handelsvertretervertriebes haftet den Anlegern aus § 826 BGB, wenn er - anstelle wahrheitsgemäßer Anweisung an die Vertreter, wonach sie erklären müssten, dass über die Art der Anlage der Gelder nichts bekannt sei - den Strukturmitarbeitern erklärt, die Anlage erfolge bei einer renommierten ausländischen Bank, die einem Einlagensicherungssystem angehöre und er damit rechnet, dass diese Aussage an die Anleger weitergegeben wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 826,
Stichworte:Kapitalanlagevermittlung,
Verfahrensgang:LG Hannover 18 O 335/04 vom 15.03.2005

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