JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 15.11.2006, Aktenzeichen: 7 U 176/05
| Leitsatz: | 1. Es liegt ein Umgehungsgeschäft vor, wenn in den Geschäftsräumen eines Händler ein von ihm beworbenes Fahrzeug verkauft wird, dessen angeblicher Verkäufer nicht im KFZ-Brief eingetragen ist, und der PKW weder bei dem Händler noch bei dem angeblichen Verkäufer, sondern bei einem anderen (Vor) Eigentümer versichert ist. 2. Das Umgehungsgeschäft hat zur Folge, dass der Händler im Prozeß passivlegitimiert ist und sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluß berufen kann, sondern der vollen Sachmangelhaftung unterliegt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 475, |
| Stichworte: | Umgehungsgeschäft, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 8 O 302/04 vom 13.05.2005 |
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