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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 14.12.2006, Aktenzeichen: 14 U 73/06 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 14 U 73/06

Urteil vom 14.12.2006


Leitsatz:Zu den Anforderungen ausreichender Substanz bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens.

Der Geschädigte muss im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können. Ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 823, BGB § 843, ZPO § 287,
Stichworte:Haushaltsführungsschaden,
Verfahrensgang:LG Verden 7 O 153/04 vom 15.03.2006

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