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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 14.02.2007, Aktenzeichen: 7 U 165/06 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 7 U 165/06

Urteil vom 14.02.2007


Leitsatz:Nach § 4 Nr. 8 VOB/B hat der Unternehmer zwar grundsätzlich die Pflicht zur Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb. Andererseits ist ein Subunternehmereinsatz im Baugewerbe allgemein üblich und es kann nach Treu und Glauben sogar ein Zustimmungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber bestehen. Im Regelfall ist deshalb ein Recht des Auftraggebers zur Anfechtung des Bauvertrages wegen arglistiger Täuschung, gestützt auf den Vorwurf der fehlenden Offenbarung eines Subunternehmereinsatzes, zu verneinen.

Ferner ist die vorprozessual rügelose Hinnahme des Subunternehmereinsatzes als dessen die Anfechtung ausschließende Bestätigung aufzufassen (§ 144 BGB).
Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Vorschriften:BGB § 123, BGB § 144, VOB/B § 4 Nr. 8,
Stichworte:Subunternehmereinsatz kein Anfechtungsgrund,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 5 O 241/04 vom 28.06.2006

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