JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 13.09.2000, Aktenzeichen: 33 Ss 73/00
| Leitsatz: | Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vorliegt, ist im Jugendrecht auch die Sanktion aus einer Entscheidung zu berücksichtigen, die in erster Instanz gem. § 31 Abs. 2 S. 1 JGG einbezogen, von deren Einbeziehung jedoch in zweiter Instanz gem. § 31 Abs. 3 S. 1 JGG abgesehen worden ist. § 31 Abs. 3 S. 2 JGG gestattet zwar die Erklärung der Erledigung der Sanktion, nicht aber ihre Umwandlung in eine mildere Maßnahme. |
| Rechtsgebiete: | JGG, StPO |
| Vorschriften: | JGG § 31, StPO § 331 Abs. 1, |
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