JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 13.02.2007, Aktenzeichen: 32 Ss 2/07
| Leitsatz: | 1. Die gerichtliche Anordnung nach § 1 GewaltSchG bildet auch im Falle ihrer Fehlerhaftigkeit eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung nach § 4 GewaltSchG. Diese Wirkung entfällt nur bei einer Nichtigkeit der Anordnung. 2. Im Rahmen der Strafverfolgung nach § 4 GewaltSchG hat das Gericht alle Voraussetzungen für die Anordnung ohne Bindung an das Vorverfahren selbst zu prüfen. 3. Fehlt der Anordnung eine Fristbestimmung, so hat das Gericht selbst zu entscheiden, ob der Verstoß gegen die Anordnung innerhalb einer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Frist begangen wurde. |
| Rechtsgebiete: | GewaltSchG |
| Vorschriften: | GewaltSchG § 1, GewaltSchG § 4, |
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