JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 12.06.2008, Aktenzeichen: 8 U 3/08
| Leitsatz: | 1. Kenntnis eines VN von einem grds. anzeigepflichtigen Umstand (hier: Entfernung eines Dickdarmadenoms) liegt nicht vor, wenn der Behandler dem VN mitgeteilt hat, es liege "kein Befund" vor. 2. Das VU muss sich in Kenntnis des auf sein Verlangen für die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses vor Annahme eingeschalteten Arztes zurechnen lassen, der diese Vorsorgeuntersuchung durchgeführt hat, auch wenn VN dem Arzt bei der Erstellung des ärztlichen Zeugnisses dieses Geschehen nicht ausdrücklich mitgeteilt hat, weil seine Vorkenntnisse als Behandler ausreichen. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 16, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover, 2 O 34/07 vom 07.11.2007 |
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