Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 11.12.2003, Aktenzeichen: 6 U 105/03 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 6 U 105/03

Urteil vom 11.12.2003


Leitsatz:1. Hat der Bauherr den Mangel beseitigen lassen, sind seine Aufwendungen Schaden auch insoweit, als die Beseitigungsmaßnahme zu teuer war.

2. Ersatzunternehmer des geschädigten Bauherrn handeln nicht in Erfüllung dessen Obliegenheit dem schädigenden Unternehmer gegenüber, den Schaden möglichst gering zu halten, Planer, Leiter und Begutachter der Ersatzvornahme nur, wenn der Bauherr sie gerade dazu einsetzt, eine Ausweitung der Mangelerscheinungen (und ihrer Folgen) zu verhindern.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 635 a.F., BGB § 254 Abs. 2, BGB § 278 Satz 1,
Stichworte:Schadensbegriff bei Bauwerksmangel,
Verfahrensgang:LG Hildesheim 4 O 283/00 vom 10.04.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Urteil vom 11.12.2003, Aktenzeichen: 6 U 105/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 11.12.2003, 6 U 105/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum