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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 11.07.2002, Aktenzeichen: 14 U 225/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 14 U 225/01

Urteil vom 11.07.2002


Leitsatz:1. Übernimmt ein Architekt oder Ingenieur die wirtschaftliche Beratung und technische Betreuung bei der Errichtung eines Bauvorhabens, so handelt es sich hierbei um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

2. Diese Dienstleistungen sind ähnlich wie diejenigen von Rechtsanwälten oder Steuerberatern Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines solchen Dienstverhältnisses greifen daher die §§ 627, 628 BGB (und nicht § 615 BGB) ein.

3. Voraussetzung für die Fälligkeit des Honoraranspruchs nach § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ebenso wie bei dem Anspruch aus § 649 Satz 2 BGB, dass der Architekt oder Ingenieur die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen prüffähig abrechnet.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 627, BGB § 628,
Verfahrensgang:LG Stade 8 O 62/99 vom 27.04.2001

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