JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 11.05.2005, Aktenzeichen: 4 U 8/05
| Leitsatz: | 1. Wird ein vermietetes Hausgrundstück veräußert, so erfordert die Überlassung i. S. V. § 566 BGB zwar nicht, dass dem Hauptmieter des bisherigen Eigentümers der unmittelbare Besitz an den vermieteten Räumen eingeräumt sein muss; jedoch muss zwischen Eigentümer und Hauptmieter eine Einigung stattgefunden haben, durch die der Hauptmieter in den Stand gesetzt wird, nunmehr anstelle des Eigentümers dessen bisherige Besitzrechte auszuüben, z. B. durch Mitteilung der Vermietung an die Untermieter. 2. Die freiwillige Rückgabe der Mietsache an den bisherigen Eigentümer durch den Mieter vor dem Übergang des Eigentums auf den Grundstückserwerber steht einer von vornherein fehlenden Überlassung gleich. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 566, |
| Stichworte: | Überlassung der Mietsache, |
| Verfahrensgang: | LG Hildesheim 3 O 323/04 vom 21.12.2004 |
Um den Volltext vom OLG-CELLE – Urteil vom 11.05.2005, Aktenzeichen: 4 U 8/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 11.05.2005, 4 U 8/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum