JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 11.02.2009, Aktenzeichen: 4 U 36/08
| Leitsatz: | Ist zu klären, ob für einen Grundstückseigentümer die Schaffung eines Zugangs von dem öffentlichen Weg zu abgeschnittenen Grundstücksteilen auf seinem Grundstück wirtschaftlich zumutbar oder der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet ist, ist für die Frage der Zumutbarkeit das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks entscheidend. auf die Beeinträchtigung des auf Duldung des Notwegs in Anspruch genommenen Nachbarn ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 917, BGB § 918, |
| Stichworte: | wirtschaftliche Zumutbarkeit, Willkür, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover, 16 O 86/07 vom 25.01.2008 |
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