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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 10.06.2004, Aktenzeichen: 20 U 58/03 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 20 U 58/03

Urteil vom 10.06.2004


Leitsatz:Auch wenn die Errichtung eines Oder-Depots in der Regel keinen Aufschluss über das Eigentum an den Wertpapieren gibt, ist die Auslegungsregel des § 1006 BGB jedenfalls dann heranzuziehen, wenn die verfügungsberechtigten Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und ein entgegenstehender Parteiwille nicht ersichtlich ist. Die Beweislast für eine abweichende Sachlage trifft denjenigen, der sich darauf beruft, dass die Wertpapiere aus "ehefremden" Mitteln angeschafft worden seien.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1006, BGB § 741, BGB § 742,
Verfahrensgang:LG Bückeburg 2 O 16/02 vom 30.06.2003

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