JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 10.05.2002, Aktenzeichen: 22 U 119/01
| Leitsatz: | 1.Zuwendungen in erheblichem Umfang, die Eltern während der Ehezeit an ihre Tochter und den Schwiegersohn erbringen, können nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage von dem Schwiegersohn zurückgefordert werden, wenn dieser rechtskräftig wegen Anstiftung zum Mord an seiner Ehefrau verurteilt wurde. 2.Diesem Rückforderungsanspruch steht nicht entgegen, dass die Zuwendungen fast ausschließlich auf ein lediglich auf den Namen der Tochter lautendes Konto überwiesen wurden, der Schwiegersohn hierüber aber ebenfalls verfügungsbefugt war und es sich um das gemeinsame Familienkonto handelte, auf dem die laufenden Einnahmen und Ausgaben der Eheleute verbucht wurden. 3.Dem Rückforderungsanspruch steht in einem derartig krassen Ausnahmefall auch nicht der Grundsatz entgegen, dass für den Zeitraum, in dem die Ehe Bestand gehabt hat, der Zweck der Zuwendung erreicht wurde (im Anschluss an BGH FamRZ 1998, 669, 670). |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 12 O 5170/00 vom 16.05.2001 |
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