JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 10.05.2001, Aktenzeichen: 11 U 195/00
| Leitsatz: | 1. Wird in einem formularmäßigen Handelsvertretervertrag der Lauf der Verjährungsfrist auf 12 Monate ohne Rücksicht auf die Kenntnis von der Anspruchsentstehung abgekürzt, so benachteiligt eine Klausel den Handelsvertreter unangemessen. 2. Der Verwender von AGB kann sich nicht auf die Unwirksamkeit der AGB gemäß § 9 AGBG berufen. 3. Die kurze vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche gemäß § 826 BGB, wenn die sittenwidrige Handlung mit dem Vertragsverstoß identisch ist. |
| Rechtsgebiete: | HGB, AGBG |
| Vorschriften: | HGB § 88, AGBG § 9, |
Um den Volltext vom OLG-CELLE – Urteil vom 10.05.2001, Aktenzeichen: 11 U 195/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 10.05.2001, 11 U 195/00" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum