JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 09.11.2006, Aktenzeichen: 13 U 120/06
| Leitsatz: | Die Werbung für ein Hörgerät mit der Aussage "Handeln Sie jetzt, so lange die Krankenkassen noch Zuschüsse übernehmen!" ist irreführend im Sinn des § 5 Abs.. 1 UWG, wenn ein Wegfall der Zuschüsse für Hörgeräte durch die Krankenkasse nach den konkreten Planungen der zuständigen Stellen nicht unmittelbar bevorsteht. Der von einem Verband gegenüber einem Unternehmen geltend gemachte Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist gemäß § 288 Abs. 1 BGB nur mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, weil es sich bei dem Anspruch um keine "Entgeltforderung" im Sinn des § 288 Abs. 2 BGB handelt. |
| Rechtsgebiete: | UWG, BGB |
| Vorschriften: | UWG § 5 Abs. 1, BGB § 288 Abs. 1, BGB § 288 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Stade 8 O 7/06 vom 18.05.2006 |
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