JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 09.09.2004, Aktenzeichen: 14 U 240/03
| Leitsatz: | Bestreitet - angesichts dessen, dass eine Kollision der Unfallfahrzeuge gar nicht stattgefunden hat - die beklagte KFZ-Haftpflichtversicherung das Stattfinden des vom Kläger behaupteten Verkehrsunfalls, so hat zunächst der Kläger zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer an dem Unfall überhaupt ursächlich beteiligt gewesen ist. Ob - wofür die beklagte Versicherung beweispflichtig wäre - von einem gestellten Verkehrsunfall auszugehen ist, kann offen bleiben, wenn dem Kläger schon der erstgenannte Beweis nicht glückt. |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Vorschriften: | StVG § 7, |
| Stichworte: | manipulierter Verkehrsunfall, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 17 O 120/03 vom 14.10.2003 |
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