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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 09.09.2004, Aktenzeichen: 14 U 240/03 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 14 U 240/03

Urteil vom 09.09.2004


Leitsatz:Bestreitet - angesichts dessen, dass eine Kollision der Unfallfahrzeuge gar nicht stattgefunden hat - die beklagte KFZ-Haftpflichtversicherung das Stattfinden des vom Kläger behaupteten Verkehrsunfalls, so hat zunächst der Kläger zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer an dem Unfall überhaupt ursächlich beteiligt gewesen ist. Ob - wofür die beklagte Versicherung beweispflichtig wäre - von einem gestellten Verkehrsunfall auszugehen ist, kann offen bleiben, wenn dem Kläger schon der erstgenannte Beweis nicht glückt.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 7,
Stichworte:manipulierter Verkehrsunfall,
Verfahrensgang:LG Hannover 17 O 120/03 vom 14.10.2003

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