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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 09.09.2004, Aktenzeichen: 13 U 133/04 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 13 U 133/04

Urteil vom 09.09.2004


Leitsatz:Eine Stadt, die private Grabpflegearbeiten anbietet, verschafft sich gegenüber den privaten Gärtnereien einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, wenn sie Hinterbliebenen, die städtische Friedhofsverwaltung wegen des "Kaufs" einer Grabstelle aufsuchen müssen, die Grabpflegeleistungen durch ihre Mitarbeiter in denselben Räumen anbietet.

Die Stadt darf sich bei der Durchführung privater Grabpflegearbeiten einen Wettbewerbsvorsprung auch nicht dadurch verschaffen, dass sie in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse den privaten Anbietern von Grabpflegearbeiten Arbeitszeiten vorschreibt, ohne sich selbst an diese Arbeitszeiten zu halten.
Rechtsgebiete:UWG, ZPO, NGO
Vorschriften:UWG § 8 Abs. 1 n. F., UWG § 3 n. F., UWG § 4 Ziff. 11 n. F., UWG § 12 Abs. 2 n. F., UWG § 13 Abs. 2 Satz 1 a. F., ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, NGO § 108,
Verfahrensgang:LG Hannover 26 O 18/04 vom 08.04.2004

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