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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 09.03.2000, Aktenzeichen: 8 U 67/99 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 8 U 67/99

Urteil vom 09.03.2000


Leitsatz:Gibt der Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige einen überhöhten Anschaffungspreis für seinen Pkw an und legt als Beleg einen gefälschten Kaufvertrag mit der überhöhten Preisangabe vor, liegt darin eine so erhebliche Obliegenheitsverletzung, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei wird.
Rechtsgebiete:AKB, VVG
Vorschriften:AKB § 7 Abs. 5, VVG § 6 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Verden 7 O 351/98

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