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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 08.11.2000, Aktenzeichen: 9 U 4/00 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 9 U 4/00

Urteil vom 08.11.2000


Leitsatz:Forderungen auf Leistung von Stammeinlagen können nicht unbeschränkt abgetreten oder gepfändet werden. Das ist jedoch dann möglich, wenn die Forderung, deretwegen gepfändet oder abgetreten wird, entweder 'vollwertig' ist oder wenn der Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt, anderes Vermögen als die Einlageforderung nicht mehr vorhanden ist und mit dem Auftreten anderer Gläubiger als dem durch Abtretung oder Pfändung begünstigten nicht mehr gerechnet werden muss
Rechtsgebiete:GmbHG
Vorschriften:GmbHG § 7 Abs. 2 S. 1, GmbHG § 9a, GmbHG § 16 Abs. 3, GmbHG § 19,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 8 O 379/98

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