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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 07.10.2004, Aktenzeichen: 11 U 107/04 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 11 U 107/04

Urteil vom 07.10.2004


Leitsatz:Einen Anlageberater trifft im Rahmen seiner Tätigkeit grundsätzlich die Pflicht, den Anlageinteressenten über die Risiken der empfohlenen Anlagen umfassend zu informieren, soweit dies zur Wahrung der Interessen des Anlegers und im Hinblick auf die Art und den Umfang der beabsichtigten Anlagen erforderlich ist, um ihm ein vollständiges und zutreffendes Bild von den Chancen und Risiken der jeweils beabsichtigten Anlage zu vermitteln.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 276 aF,
Stichworte:Haftung des Kapitalanlagevermittlers,
Verfahrensgang:LG Hannover 16 O 84/03 vom 06.02.2004

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