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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 07.05.2008, Aktenzeichen: 3 U 6/08 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 U 6/08

Urteil vom 07.05.2008


Leitsatz:Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle fehlerhafter Anlageberatung: Rechenschaftsberichte eines Fonds begründen jedenfalls gegenüber einem unerfahrenen Anleger keine Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn aufgrund allgemein gehaltener, positiver Angaben zur Entwicklung des Immobilienmarktes im Allgemeinen der Zustand des konkreten Fonds verschleiert wird. Kenntnis im genannten Sinn liegt aber bereits vor dem 1. Januar 2002 vor, wenn ein Anleger, der Fondsanteile im Jahr 1992 erworben und für die Zeit ab etwa 1995/1996 entsprechend den Ankündigungen im Prospekt mit Ausschüttungen des Fonds gerechnet, solche aber zu keiner Zeit erhalten hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 199,
Stichworte:Anlageberatung, geschlossener Immobilienfonds, blind pool, Verjährung,
Verfahrensgang:LG Stade, 5 O 351/06 vom 21.12.2007

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