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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 07.04.2005, Aktenzeichen: 11 U 274/04 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 11 U 274/04

Urteil vom 07.04.2005


Leitsatz:1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Umständen zu einem Recht auf dauernde Leistungsverweigerung erstarken.

2. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn bei einer Telefonanlage die geschuldete Rufweiterleitung auch mehr als drei Jahre nach der Erstinstallation noch nicht ordnungsgemäß installiert ist und der Anbieter die Nachinstallation verweigert, aber das volle vertragliche Entgelt fordert.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 320,
Stichworte:Zurückbehaltungsrecht,
Verfahrensgang:LG Hannover 23 O 58/04

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