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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 05.09.2002, Aktenzeichen: 11 U 4/02 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 11 U 4/02

Urteil vom 05.09.2002


Leitsatz:1. Ein Vertriebsunternehmen, das lediglich ein Berechnungsbeispiel für einen Anlageinteressenten erstellt, ohne in weiterer Weise seinerseits gegenüber dem Interessenten tätig zu werden, stellt sich noch nicht als Anlageberater des Kaufinteressenten dar.

2. Allein eine persönliche Bindung Kraft mehrjährigen freundschaftlichen Kontaktes reicht zur Auslösung einer persönlichen Haftung des Stellvertreters gegenüber dem Vertragspartner des Vertretenen wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nicht aus.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 164, BGB § 276,
Stichworte:Vertragsrecht, Anlageberatungsvertrag,
Verfahrensgang:LG Hannover 17 O 5967/00 vom 20.11.2001

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