JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 05.04.2006, Aktenzeichen: 3 U 265/05
| Leitsatz: | 1. Wer vor dem Beschluss des BGH vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05), in dem die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vom BGH erstmals anerkannt wurde, Klage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer erhoben hat, genießt Vertrauensschutz; einer Klagänderung bedarf es nicht. 2. Ein Wohnungseigentumsverwalter ist ohne Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft Kredite aufzunehmen. Eine Haftung des Verwalters nach § 179 BGB steht einer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bank im Wege der (Leistungs)Kondiktion nicht entgegen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 179, BGB § 488, BGB § 812, |
| Stichworte: | Wohnungseigentümer, Verwalter, Darlehen, |
| Verfahrensgang: | LG Lüneburg 5 O 175/05 vom 18.10.2005 |
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