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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 05.04.2006, Aktenzeichen: 3 U 265/05 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 U 265/05

Urteil vom 05.04.2006


Leitsatz:1. Wer vor dem Beschluss des BGH vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05), in dem die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vom BGH erstmals anerkannt wurde, Klage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer erhoben hat, genießt Vertrauensschutz; einer Klagänderung bedarf es nicht.

2. Ein Wohnungseigentumsverwalter ist ohne Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft Kredite aufzunehmen.

Eine Haftung des Verwalters nach § 179 BGB steht einer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bank im Wege der (Leistungs)Kondiktion nicht entgegen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 179, BGB § 488, BGB § 812,
Stichworte:Wohnungseigentümer, Verwalter, Darlehen,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 5 O 175/05 vom 18.10.2005

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