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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 04.10.2000, Aktenzeichen: 9 U 144/99 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 9 U 144/99

Urteil vom 04.10.2000


Leitsatz:Wird eine im Wege der Widerklage erhobene Zahlungsklage durch Teilurteil abgewiesen und legt der Widerkläger hiergegen Rechtsmittel ein, steht die fehlende Rechtskraft einer Entscheidung des erkennenden Gerichts über eine den Hauptanspruch vorbereitenden Auskunftanspruch des Klägers, der nach Ansicht des Gerichts verjährt ist und mangels Anspruch des Beklagten, der sich eines über den mit der Widerklage geltend gemachten Anspruchs nicht berühmt auch nicht im Wege der Aufrechnung durchgesetzt werden kann, nicht entgegen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 389, BGB § 390,
Verfahrensgang:LG Verden 10 O 2/98

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