JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 04.06.2008, Aktenzeichen: 3 U 265/07
| Leitsatz: | Die Erfüllung der "primären" Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten über den Verlauf der Geschäftsbeziehung (Kontostände u.ä.) schließt einen weitergehenden Anspruch des Bankkunden aus § 666 BGB auf zusätzliche Auskunft über einzelne ggf. auch schon bekannt gemachte Umstände nicht aus. Dieser Anspruch umfasst aber nicht die vollständige Rekonstruktion einer eine Vielzahl von Konten und sonstigen Bankdienstleistungen unfassenden Geschäftsbeziehung. Es ist der Bank auch gegen Vergütung nicht zumutbar, nachträglich sämtliche Transaktionen und andere die Vertragsbeziehung begleitenden Umstände nachzuvollziehen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 666, BGB § 675, |
| Stichworte: | Umfang des Auskunftsanspruchs des Bankkunden gegen ein Kreditinstitut, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover, 14 O 4/06 vom 01.11.2007 |
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