Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 04.04.2005, Aktenzeichen: 8 U 171/04 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 8 U 171/04

Urteil vom 04.04.2005


Leitsatz:1. Tritt eine Notariatsangestellte auf Bitten ihres Arbeitgebers, des beurkundenden Notars, für den bei der Beurkundung nicht anwesenden Verkäufer mit der Erklärung "Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend" auf, und wird die Genehmigung nachträglich verweigert, so kommt ihre persönliche Haftung als Vertreterin ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht, da der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kennen musste (§ 179 Abs. 3 BGB).

2. Mangels unmittelbaren wirtschaftlichen Eigeninteresses am Vertragsschluss sowie fehlender Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt in derartigen Fällen auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder aus einer Garantieerklärung in Betracht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 179,
Stichworte:Haftung einer Notariatsangestellten beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages als Vertreterin ohne Vertretungsmacht,
Verfahrensgang:LG Hannover 9 O 352/03 vom 01.10.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-CELLE – Urteil vom 04.04.2005, Aktenzeichen: 8 U 171/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-CELLE - 04.04.2005, 8 U 171/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum