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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 03.09.2001, Aktenzeichen: 4 U 39/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 U 39/01

Urteil vom 03.09.2001


Leitsatz:Durch die Angabe von Flächengrößen in einem notariellen Überlassungsvertrag und eine dem notariellen Vertrag beigefügte, in ihm aber nicht näher erläuterte Skizze des Grundstückes, in die nur eine offenkundig nicht maßstabsgerechte und den Flächenangaben im notariellen Vertrag augenscheinlich nicht entsprechende Linie als Grenze eingezeichnet ist, lässt sich ein Grundstück nicht in bestimmter Form teilen und die zu veräußernden Trennstücke nicht ausreichend bestimmen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 313,

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