JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Urteil vom 01.12.2003, Aktenzeichen: Not 16/98
| Leitsatz: | Bei einer Verfahrensdauer von 10 Jahren kommt eine Amtsenthebung bereits wegen Zeitablaufs nicht in Betracht, zumal wenn der Notar wegen der betreffenden Vorwürfe schon im Strafverfahren zu einer Geldbuße von 25.000 EUR verurteilt worden ist. Die Verurteilung zu einer weiteren Geldbuße im förmlichen Disziplinarverfahren wäre unverhältnismäßig, nachdem der Notar bereits unter der langen Verfahrensdauer gelitten hat und die jahrelangen spürbaren Einschränkungen einer zivilrechtlichen, strafrechtlichen und disziplinarischen Verfolgung hinnehmen musste. |
| Rechtsgebiete: | BNotO, DONot, StPO |
| Vorschriften: | BNotO § 14, DONot § 11, DONot § 12, DONot § 13, StPO § 153 a, |
| Stichworte: | Amtsenthebung, Verfahrensdauer, disziplinarrechtlicher Überhang, |
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