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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEUrteil vom 01.07.2009, Aktenzeichen: 3 U 37/09 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 U 37/09

Urteil vom 01.07.2009


Leitsatz:1. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder der Werthaltigkeit einer für ein Darlehen bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Bank auch zu einer Teilkündigung des Darlehens berechtigt sein.

2. Löst der Darlehensnehmer nach der Teilkündigung des Darlehens auch den ungekündigten Teil des Kredits ab, ist die Bank insoweit zur Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 490,
Stichworte:Teilkündigung eines Darlehens, Vorfälligkeitsentschädigung,
Verfahrensgang:LG Hannover, 4 O 153/08 vom 30.01.2009

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