JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 30.11.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 341/04 (StrVollz)
| Leitsatz: | 1. Selbst bei Geltendmachen schwer wiegender Grundrechtseingriffe (hier: vorübergehende Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Zweimann-Haftraum) ist ein Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung einer Maßnahme nicht ausnahmslos anzunehmen. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme kann insbesondere dann fehlen, wenn ein Strafgefangener sich mit der vorübergehenden Unterbringung in einem Zweimann-Haftraum ausdrücklich einverstanden erklärt, ihm jederzeit ein Einzelhaftraum zur Verfügung gestanden und er keinerlei Anstrengungen gegen die Unterbringung in einem Zweimann-Haftraum unternommen hat. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Vorschriften: | StVollzG § 18 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Hannover 76 StVK 96/04 vom 06.09.2004 |
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