JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 30.09.1999, Aktenzeichen: 1 VAs 11/99
| Leitsatz: | Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt Bis zur gesetzlichen Regelung des Jugendstrafvollzugs ist für eine Verlegung von Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt § 9 StVollzG entsprechend anwendbar. Die Vollzugsbehörde kann bei ihrer Ermessensentscheidung neben Sicherheitsbedenken auch berücksichtigen, dass der von Abschiebung bedrohte Gefangene mit den besonderen therapeutischen Mitteln und sozialen Hilfen ihrer sozialtherapeutischen Anstalt nicht behandelbar ist. OLG Celle Beschluß 30.09.1999 - 1 VAs 11/99 - |
| Rechtsgebiete: | JGG, StVollzG |
| Vorschriften: | JGG § 91, StVollzG § 9, |
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