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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 30.08.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 310/05 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 1 Ws 310/05

Beschluss vom 30.08.2005


Leitsatz:Ein Ablehnungsantrag, der nicht nur offensichtlich unbegründet, sondern dessen Begründung völlig ungeeignet ist, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, ist unzulässig im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 2 StPO.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 26 Abs. 1 Nr. 2,
Stichworte:Befangenheit, Ablehnungsantrag, Unzulässigkeit,

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