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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 30.05.2007, Aktenzeichen: Not 5/07 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: Not 5/07

Beschluss vom 30.05.2007


Leitsatz:Eine von Anwaltsnotaren mit den Rechtsanwälten ihrer Partnerschaft vereinbarte Regelung, wonach die Gebühren aus ihrer Notartätigkeit - pauschal unmittelbar und in vollem Umfange - der Partnerschaft zufließen, damit also auch den mit ihnen verbundenen Rechtsanwälten, verstößt gegen das Gebührenteilungsverbot des § 17 Abs. 1 S. 4 BNotO.
Rechtsgebiete:BNotO
Vorschriften:BNotO § 17 Abs. 1 S. 4,
Stichworte:Gebührenteilungsverbot,

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