JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 30.05.2007, Aktenzeichen: Not 5/07
| Leitsatz: | Eine von Anwaltsnotaren mit den Rechtsanwälten ihrer Partnerschaft vereinbarte Regelung, wonach die Gebühren aus ihrer Notartätigkeit - pauschal unmittelbar und in vollem Umfange - der Partnerschaft zufließen, damit also auch den mit ihnen verbundenen Rechtsanwälten, verstößt gegen das Gebührenteilungsverbot des § 17 Abs. 1 S. 4 BNotO. |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Vorschriften: | BNotO § 17 Abs. 1 S. 4, |
| Stichworte: | Gebührenteilungsverbot, |
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