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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 30.05.2001, Aktenzeichen: 333 Ss 38/01 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 333 Ss 38/01

Beschluss vom 30.05.2001


Leitsatz:Ein Autofahrer, der im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt. Das Nichtbeachten eines Rotlichts wird dann i. d. R. als vorsätzlich begangen bewertet, was zur Erhöhung der Geldbuße und evtl. zur Verhängung eines Fahrverbots führt.
Rechtsgebiete:OWiG, StVO
Vorschriften:OWiG § 10, StVO § 37 Abs. 2,

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