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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 30.03.2009, Aktenzeichen: 322 SsBs 57/09 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 322 SsBs 57/09

Beschluss vom 30.03.2009


Leitsatz:Die Erreichung des analytischen Grenzwertes ist keine objektive Bedingung der Ahndbarkeit einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 u. 3 StVG.

Wird der anaytische Grenzwert nicht erreicht, kommt eine Verurteilung nach § 24a Abs.2 u. 3 StVG nur in Betracht, wenn Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die Fahrtüchtigkeit trotz der relativ geringen Betäubungsmittelkonzentration beeinträchtigt sein kann.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 24a Abs. 2, StVG § 24a Abs. 3,

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