JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 30.03.2001, Aktenzeichen: 4 AR 19/01
| Leitsatz: | Ein wegen 2 Beklagter ergangener bindender Verweisungsbeschluss steht der Bestimmung des verweisenden Gerichts nach § 36 ZPO dann nicht entgegen, wenn nach der Verweisung ein weiterer Beklagter im Wege der Klageerweiterung in das Verfahren einbezogen und nunmehr die Bestimmung des zuständigen Gerichts beantragt wird. Dies gilt jedoch vorbehaltlich der Prüfung, ob durch die nachträgliche Klageerweiterung eine 'Erschleichung' der Zuständigkeit eines Gerichts unter 'Aushebelung' des Verweisungsbeschlusses beabsichtigt war. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 36, ZPO § 281, |
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