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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 29.10.2001, Aktenzeichen: 2 W 114/01 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 2 W 114/01

Beschluss vom 29.10.2001


Leitsatz:1. Allein eine abweichende tatsächliche Würdigung des Beschwerdeführers ist kein Grund für die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO.

2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Beschwerdegericht eine kurze Zeit vor der Antragstellung abgegebene eidestattliche Versicherung des Schuldners als starkes Indiz für die Zahlungsunfähigkeit ansieht.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 7, InsO § 17, InsO § 34,
Verfahrensgang:LG Lüneburg 3 T 15/01
AG Lüneburg 47 IN 19/00

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