JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 29.06.2001, Aktenzeichen: 4 W 99/99
| Leitsatz: | Nach Scheitern der Ehe kommen Ausgleichsansprüche wegen Leistungen eines der früheren Ehegatten in Betracht, die er in der Zeit vor der Ehe, sei es während eines Verlöbnisses, sei es während einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, auf das im Eigentum des anderen stehende Hausgrundstück erbracht hat. Das gilt insbesondere, wenn beide Partner durch gemeinsame Leistungen zum Bau des zwar auf den Namen eines Partner eingetragenen, jedoch gemeinsamen Zwecken dienenden Wohnhauses beitragen, welches ihnen nach ihrer Vorstellung gemeinsam gehören sollte. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 730, |
| Verfahrensgang: | LG Hildesheim 3 O 467/98 |
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