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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 28.11.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 469/07 (StrVollz) 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 1 Ws 469/07 (StrVollz)

Beschluss vom 28.11.2007


Leitsatz:Die schlichte Übernahme einer vom Beschwerdeführer selbst gefertigten Rechtsbeschwerdeschrift ohne eigenverantwortliche Mitwirkung des Urkundsbeamten genügt auch dann nicht den Anforderungen des § 118 Abs. 3 StVollzG an eine wirksame Erhebung der Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle, wenn der Beschwerdeführer zwar Jurist, aber kein zugelassener Rechtsanwalt ist.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 118 Abs. 3,
Stichworte:Rechtsbeschwerde, Protokoll der Geschäftsstelle, Jurist,
Verfahrensgang:LG Oldenburg 50 StVK 50/07 vom 22.10.2007

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