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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 28.11.2000, Aktenzeichen: 21 WF 115/00 



OLG-CELLE – Aktenzeichen: 21 WF 115/00

Beschluss vom 28.11.2000


Leitsatz:Der Unterhaltsbedarf eines im Haushalt seiner Eltern lebenden volljährigen Kindes bemisst sich auch dann nach dem Gesamteinkommen der Eltern, wenn das Einkommen eines Elternteils unter dem Selbstbehalt liegt. Allerdings schuldet der allein unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr Kindesunterhalt, als sich unter Zugrundelegung nur seines Einkommens nach der Düsseldorfer Tabelle unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes ergibt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB §§ 1601 ff,

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