JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 28.05.2009, Aktenzeichen: 1 ARs 21/09
| Leitsatz: | Die Grenze der Möglichkeit im Sinne von § 83 a Abs. 2 IRG, die im Ersuchen fehlenden Angaben nachzureichen, ist dann überschritten, wenn die wesentlichen Bestandteile der Ausschreibung sich gleich einem Mosaik erst mühsam aus einem Konvolut von Mitteilungen erschließen oder wenn die schließlich vorgelegten Unterlagen nicht von der ersuchenden Behörde stammen und sich offenkundig zu dem Auslieferungsersuchen nicht verhalten bzw. verhalten sollen. |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Vorschriften: | IRG § 83 a Abs. 2, |
| Stichworte: | Europäischer Haftbefehl, erforderliche Angaben, Konkretisierung, |
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