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JuraForum.deUrteileOLG-CELLEBeschluss vom 28.05.2008, Aktenzeichen: 4 W 33/08 

OLG-CELLE – Aktenzeichen: 4 W 33/08

Beschluss vom 28.05.2008


Leitsatz:1. Errichtet ein Wohnungseigentümer Räumlichkeiten (hier: Anbau), die zu Wohnzwecken genutzt werden können, führt dies ohne anderweitige Vereinbarung nicht dazu, dass er an diesen Räumen Sondereigentum erwirbt, selbst wenn die Räumlichkeiten von ihm vollständig finanziert worden sind.

2. Die unentgeltliche Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes (hier: Flur) ist als Leihe zu qualifizieren.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 3 a.F., WEG § 5 a.F., WEG § 8 a.F., BGB § 598,
Verfahrensgang:LG Lüneburg, 5 T 211/07 vom 18.02.2008
AG Langen, 14 II 5/07 vom 13.11.2007

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