JuraForum.de > Urteile > OLG-CELLE > Beschluss vom 28.05.2008, Aktenzeichen: 4 W 33/08
| Leitsatz: | 1. Errichtet ein Wohnungseigentümer Räumlichkeiten (hier: Anbau), die zu Wohnzwecken genutzt werden können, führt dies ohne anderweitige Vereinbarung nicht dazu, dass er an diesen Räumen Sondereigentum erwirbt, selbst wenn die Räumlichkeiten von ihm vollständig finanziert worden sind. 2. Die unentgeltliche Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes (hier: Flur) ist als Leihe zu qualifizieren. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 3 a.F., WEG § 5 a.F., WEG § 8 a.F., BGB § 598, |
| Verfahrensgang: | LG Lüneburg, 5 T 211/07 vom 18.02.2008 AG Langen, 14 II 5/07 vom 13.11.2007 |
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